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Allgemeines Städtebaurecht für Neu- und Wiedereinsteiger*innen
Dieses von Prof. Dr. Bernhard Weyrauch entwickelte und mit dem Award Digitale Lehre prämiertes Veranstaltungskonzept wendet sich an alle Interessierte, die im Bereich des Allgemeinen Städtebaurechts an einer Einführung bzw. an einem Wiedereinstieg interessiert sind.
Die Online-Weiterbildung aus Vorträgen und digitalen Online-Tutorien ist asynchron zeit- und ortsunabhängig - aufgebaut.
ZIELGRUPPE
Personen
- die nach längerer Pause einen Wiedereinstieg in der Bauverwaltung planen und dafür die Grundlagen der Allgemeinen Städtebaurechts benötigen
- die ohne größere Vorerfahrung in die Bauverwaltung versetzt werden sollen
- die Stadtplanung studiert haben und bisher insbesondere in anderen Feldern (z.B. informelle Planung) tätig waren und nun den beruflichen Einstieg mit größeren Berührungspunkten zum allgemeinen Städtebaurecht planen.
THEMENSCHWERPUNKTE
- Gesetzgebung und Gewaltenteilung
- Zulässigkeit im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB)
- Zulässigkeit innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)
- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)
- Die Baunutzungsverordnung mit der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise
- Die Bauleitplanung und ihre beiden Planungsebenen
- Das Regelverfahren bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- Das vereinfachte und das beschleunigte Verfahren
- Umweltaspekte in der Bauleitplanung einschließlich Umweltprüfung und Artenschutz
- Sicherung der Bauleitplanung und Erschließung
Alle Informationen finden Sie unter:
https://www.b-tu.de/weiterbildung/fuer-fach-fuehrungskraefte/allgemeines-staedtebaurecht
Status:
Kursnr.: 2.22W.341
Kursbeginn: Fr., 03.03.2023, - Uhr
Kursort: online
Gebühr: 610,00 € (inkl. MwSt.)
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
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